Ihre Vorteile
Die von der BAM nach §5 SprengG erteilten Zulassungen für Airbag & Gurtstraffereinheiten von Kraftfahrzeugen weisen für diese einbaufertigen Gegenstände eine Zuordnung als Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Kat. P1 auf. Diese Zulassungen werden an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal, wie in §7 & §14 Sprengstoffgesetz und im BGV B5 für „ExplosivstoffeAllgemeine Vorschriften“ vorgeschrieben, erlaubt ist.
- Historie der Airbags und Gurtstraffer
- Handhabung der sprengstoffgezündeten Insassenschutzsysteme
- Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme
- Mögliche Funktionsfehler und Methoden zu ihrer Behebung
- Rechtliche Handhabung (Sprengstoffrecht, 2. VO zum SprengG)
- Zuständigkeit in diesem Bereich
- Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
- Anzeigeverfahren und Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Testfragebogen zur Erlangung der Sachkunde
Trainingsinhalte
- Erkennen und Wissen um die Gefahren und Risiken beim Umgang mit pyrotechnischen Systemen. Vermeiden von Fehlern bei Arbeiten an Systemen, die im Zusammenhang mit der Pyrotechnik stehen.
- Hinweise auf die fachliche Vorgehensweise bei der Fehlerauslese und der Fehlersuche.